Seit dem 01.08.2008 wurde im Rahmen der Pflegereform die Möglichkeit geschaffen, einen sogenannten Betreuungszuschlag von den Pflegekassen zu fordern. Voraussetzung hier ist, dass beim Bewohner eine eingeschränkte Alltagskompetenz vorliegt. Für diese zusätzliche Betreuung darf die Einrichtung Alltagsbetreuer einstellen (Personalschlüssel 1:25). Das Angebot der Alltagsbetreuung umfasst Einzel- und Gruppenangebote.







